Hier finden Sie unsere allgemeinen Reisebedingungen:

Reisebedingungen Traditionssegler ENGELINA (AGB)


1. Anmeldung
2. Aufenthalt
3. Rücktritt
4. Törnänderung/Törnausfall
5. Versicherung/ Haftung
6. Zahlungsweise
7. Datenerfassung

1. Anmeldung
Die Teilnahme am Törn wird erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Mitreisende Kinder unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer bevollmächtigten Person sein, es sei denn, es handelt sich bei der Reise um eine begleitete Gruppenfahrt.
Die Zahl der Teilnehmer ist aus Sicherheitsgründen auf 36 Personen bei Tagesfahrten und 21 Personen bei Mehrtagesfahrten begrenzt. Von den Anmeldenden oder ihren gesetzlichen Vertreter/Innen wird anerkannt, dass das Schiff allein zur Erfüllung ideeller Zwecke und nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Mit der Anmeldung zu einem Törn bestätigt das Crewmitglied die Anerkennung dieser Reisebedingungen.

2. Aufenthalt
Alle Segler an Bord bilden eine Crew, Teamgeist und Kameradschaft sind Voraussetzung für das Gelingen der Reise. Sie schließen mit dem Skipper keinen Beförderungsvertrag ab, sondern nehmen an einer sportlichen Unternehmung teil, bei der es keine Passagiere, sondern nur Mitglieder einer Besatzung gibt. Mit dem Betreten des Schiffes unterstellen sich alle Crewmitglieder den allgemein anerkannten Regeln der Seemannschaft sowie den Zoll- und Devisenbestimmungen, den nationalen und internationalen Bestimmungen des Seerechts, insbesondere der Kommando- und Weisungsgewalt der Schiffsführung. Jede/r nimmt im Rahmen der eigenen Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord wie Segelmanöver, See- und Hafenwache, Ruder, Ausguck, Backschaft und Reinschiff teil und verpflichtet sich, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Das Schiff und die Einrichtung sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.

3. Rücktritt
Wird eine Anmeldung zurückgezogen, sind folgende Ausfallgebühren fällig:
18% Storno/Bearbeitungsgebühren unabhängig vom Stornierungsdatum;
20% im Falle einer Annullierung bis zu 6 Monaten vor Reisebeginn;
25% im Falle einer Annullierung bis zu 5 Monaten vor Reisebeginn;
30% im Falle einer Annullierung bis zu 4 Monaten vor Reisebeginn;
40% im Falle einer Annullierung bis zu 3 Monaten vor Reisebeginn;
50% im Falle einer Annullierung bis zu 2 Monaten vor Reisebeginn;
75% im Falle einer Annullierung bis zu 1 Monat vor Reisebeginn;
90% im Falle einer Annullierung bis zu 1 Tag vor Reisebeginn;
100% im Falle einer Annullierung am Tag des Reisebeginn.
Die %- Angaben beziehen sich auf den gesamten Törnbeitrag. Wir empfehlen eine persönliche Reiserücktrittsversicherung.

4. Törnänderungen/Törnausfall
Durch widrige Wetterlage, Krankheit, eine Havarie oder notwendige Reparaturen kann der Schiffsführer aus Sicherheitsgründen veranlassen, eine Reise zu unterbrechen, abzubrechen, den Reiseplan zu ändern oder einen anderen als den angegebenen Zielhafen anzulaufen. Eine Rückgewähr der Reisekosten ist hiermit grundsätzlich nicht verbunden, ebenso wenig wie die Erstattung von evtl. zusätzlichen An-und Abfahrtskosten.
Bei Sturm- oder Starkwindwarnung ist die Schiffsführung angewiesen, nicht in offene Seereviere auszulaufen.
Die Ausgangs- bzw. Ankunftshäfen und -zeiten können aus einem wichtigen Grund verändert werden.
Sollte ein Törn pandemiebedingt ausfallen, erhält der Teilnehmer den vollen Törnbeitrag zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5. Versicherung/ Haftung
Die Beteiligung am Bordleben oder an anderen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Eine Unfall- und Reiseversicherung ist im Reisebeitrag nicht enthalten. Eine Haftung für den Ausfall einer Fahrt oder Verspätung ist ausgeschlossen. Für Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten durch Witterungseinflüsse oder andere höherer Gewalt, ist die Haftung der Schiffsführung oder des Vereins ausgeschlossen, sofern nicht ein Verschulden der Schiffsführung festgestellt wird. Sollte der Veranstalter einen Mangel zu vertreten haben, beläuft sich die Haftung bis zur Höhe des Reisebetrages.
Die Teilnehmer haften für die von ihnen verursachten Schäden am Schiff, seiner Einrichtung und Ausrüstung.

6. Zahlungsweise
Der Reisebeitrag ist eine Kostenbeteiligung am Unterhalt des Schiffes.
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mit Eingang der Anzahlung ist die Buchung für uns bindend.
Mit Vertragsabschluss ist der Vertrag für den Teilnehmer bindend.

7. Datenerfassung
Für alle Fahrten ist beim Schiffsführer vor Antritt der Reise aufgrund von Sicherheitsvorschriften eine Liste mit Namen, privater Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnummer jedes einzelnen Crewmitgliedes zu übergeben. Alle Daten unterliegen der Datenschutzschutzverordnung und dürfen nur im Rahmen dieser Verordnung benutzt werden.